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BGH, 17.01.1978 - 5 StR 554/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereidigung eines Protokollführers - Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Vernehmung und Vereidigung eines Protokollführers - Sinn und Zweck der Vereidigung eines Protokollführers als Urkundsbeamten - Ausreichen einer früheren Vereidigung bei Beteiligung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 168
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 339
- NJW 1978, 955
- MDR 1978, 328
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.05.1992 - 1 StR 29/92
Keine Verlesung des richterlichen Protokolls bei wesentlichem Mangel
Handelt es sich - wie hier - um die Vernehmung einer Person, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, so hat der Ermittlungsrichter bei der Zuziehung eines Dolmetschers § 189 GVG zu beachten (BGHSt 22, 118, 120; für die Zuziehung eines Protokollführers nach § 168 StPO vgl. BGHSt 27, 339). - OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 1 Ws 586/94 Die Polizeibeamtin ist auch nicht in wirksamer Weise nach 168 S. 3 StPO zugezogen worden, weil sie nach dem Vernehmungsprotokoll nicht vereidigt worden ist, (vgl. BGHSt 27, 339 f.).
- BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95). - BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79
Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der …
Sie war mithin nicht zur Aufnahme des Protokolls befugt (BGHSt 27, 339).